Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete werden
Beamte, Angestellte und Arbeiter. U.a. jetzt auch: Vollzugsbeamte der Landesverfassungsämter mit polizeilicher Ausbildung, Zollfahndungsbeamte, Steuerfahndungsbeamte, Beamte/Angestellte eines behördlichen, kommunalen Ordnungsdienstes, Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vbst.-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Mitgliedsantrag
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